Wenn Sie den Termin für nächste Hauptuntersuchung verpassen, droht der Gesetzgeber mit Bußgeld. Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie
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Unsere Prüfstelle erhebt zunächst keine Strafgebühren. Allerdings wird eine Überziehungsgebühr fällig, wenn Sie mehr als zwei Monate überfällig sind. Diese beträgt 20%, dafür wird die Hauptuntersuchung nicht zurückdatiert und Sie erhalten erneut die vollen 24 Monate.