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Unsere Leistungen

FAQ KFZ–Gutachten
Ein Werkstatt-Kostenvoranschlag enthält oft nicht alle wichtigen Details, die ein Kfz-Gutachters in seinem Gutachten dokumentiert, und hat keine beweissichernde Funktion. Aussagen zur Wertminderung oder zur Mietwagenklasse fehlen ebenfalls. Lassen Sie deshalb stets ein Gutachten erstellen, um Ihre Ansprüche vollständig geltend zu machen.
Wurden Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt, ist das ein Haftpflichtschadenfall. Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl eines neutralen und unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Den Gutachter der Versicherung müssen und sollten Sie nicht in Anspruch nehmen.
Bei einem unverschuldeten Unfall, werden sämtliche Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Im Falle einer fiktiven Abrechnung bauen wir z.B. den Stoßfänger ab und nehmen den Schaden vollumfänglich auf. Im Falle einer Reparatur, erstellen wir ein Reparatur begleitendes Gutachten, sodass auch hier der Schaden vollständig erfasst wird.
Ja, Reparaturkosten sind oft ein Streitpunkt zwischen dem Unfallgeschädigten und der gegnerischen Versicherung. Diese versucht oft, durch Reparaturen in ihren Partnerwerkstätten, Geld zu sparen. Sie haben jedoch das Recht, die Werkstatt frei zu wählen, sei es eine unabhängige Werkstatt oder eine Markenwerkstatt.
FAQ Amtliche-Dienstleistungen
Die aktuellen Preise für die unterschiedlichen Fahrzeugprüfungen finden Sie auf unserer Homepage unter: Download.
  • Fahrzeugschein, oder wenn das Fahrzeugabgemeldet ist und kein Fahrzeugschein vorhanden ist den Fahrzeug Brief
  • Bei Nachuntersuchungen den Mängelbericht der vorangegangen Hauptuntersuchung
  • Bei Änderungen am Fahrzeug, Prüfzeugnisse (z.B. ABE oder Teilegutachten) oder Änderungsabnahme der Anbauteile, wie z.B. Sonderräder, Fahrwerk (Tieferlegung) etc.
Die Hauptuntersuchung dauert in der Regel zwischen 20 und 30 min. Sie können auf Ihr Fahrzeug in unserem Wartebereich mit Wohnzimmerflair warten und bei der Prüfung entspannt mit einem Kaffee zuschauen. Um evtl. Wartezeiten zu vermeiden vereinbaren Sie einen Termin.
Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung finden Sie entweder hinten auf Ihrem Fahrzeugschein, oder können diesen anhand der Plakette auf Ihrem hinteren Kennzeichen ablesen. Beim Ablesen des Termins anhand Ihrer Prüfplakette (Tüv Plakette) auf Ihrem Kennzeichen gilt: Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, die senkrecht nach oben stehende Zahl den Monat.
Wenn Sie den Termin für nächste Hauptuntersuchung verpassen, droht der Gesetzgeber mit Bußgeld. Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie hier. Unsere Prüfstelle erhebt zunächst keine Strafgebühren. Allerdings wird eine Überziehungsgebühr fällig, wenn Sie mehr als zwei Monate überfällig sind. Diese beträgt 20%, dafür wird die Hauptuntersuchung nicht zurückdatiert und Sie erhalten erneut die vollen 24 Monate.

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